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64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und BesoldungsrechtNorm
PG 1965 §9 Abs1 idF 1985/426;Rechtssatz
Die Zurechnung von Zeiten nach § 9 Abs. 1 PG ist nicht davon abhängig, dass eine Versetzung in den Ruhestand auf Grund der §§ 83, 87 oder 88 RDG erfolgte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999120234.X02Im RIS seit
30.01.2003