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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AlVG 1977 §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/08/0199 E 21. Juni 2000 RS 1Stammrechtssatz
Wird ein Bescheid, der nach § 69 Abs 4 AVG von der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice durch den Ausschuss für Leistungsangelegenheiten hätte erlassen werden müssen, ohne Befassung des Ausschusses von der Landesgeschäftsstelle durch einen vom Landesgeschäftsführer als deren monokratischem Leitungsorgan (§ 3 Abs 2 Z 2 AMSG 1994) dazu ermächtigten Abteilungsleiter erlassen, liegt Unzuständigkeit der Landesgeschäftsstelle vor (Hinweis E 21.6.2000, 98/08/0351).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002080057.X01Im RIS seit
05.02.2003