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21/03 GesmbH-RechtNorm
GmbHG §15;Rechtssatz
Im vorliegenden Fall ist die Erklärung des Rücktritts von der Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH außerhalb der Generalversammlung gegenüber dem Masseverwalter der alleinigen Gesellschafterin abgegeben worden. Der Geschäftsanteil an einer GmbH stellt ein Exekutionsobjekt dar und fällt daher gemäß § 1 KO im Falle des Konkurses über das Vermögen des Gesellschafters in die Konkursmasse. Die mit dem Geschäftsanteil verbundene Rechtsausübung steht in einem solchen Fall dem Masseverwalter zu (Hinweise OGH in RdW 1999, 75, und OLG Wien in NZ 1984, 85). Der Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der alleinigen Gesellschafterin war daher jedenfalls rechtlich befugt, die Rücktrittserklärung des Geschäftsführers der GmbH entgegenzunehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000080141.X04Im RIS seit
04.02.2003Zuletzt aktualisiert am
26.05.2014