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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1997/II/107;Rechtssatz
Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen auf Grund des § 17 Abs. 4 und 5 EStG 1988 (hier nach Maßgabe der dazu ergangenen Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft, BGBl. II Nr. 107/1997) dient dazu, die Grundlagen für die Ermittlung der Einkommensteuer festzustellen. Die damit zusammenhängenden Steuerberatungskosten sind demnach nicht den - mit den Pauschalsätzen abgegoltenen - Betriebsausgaben zuzurechnen und deshalb als Sonderausgaben zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998150145.X03Im RIS seit
18.02.2003Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013