RS Vwgh 2002/10/24 98/15/0145

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Veröffentlicht am 24.10.2002
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1997/II/107;
EStG 1988 §17 Abs4;
EStG 1988 §17 Abs5;
EStG 1988 §18 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen auf Grund des § 17 Abs. 4 und 5 EStG 1988 (hier nach Maßgabe der dazu ergangenen Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft, BGBl. II Nr. 107/1997) dient dazu, die Grundlagen für die Ermittlung der Einkommensteuer festzustellen. Die damit zusammenhängenden Steuerberatungskosten sind demnach nicht den - mit den Pauschalsätzen abgegoltenen - Betriebsausgaben zuzurechnen und deshalb als Sonderausgaben zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998150145.X03

Im RIS seit

18.02.2003

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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