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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §18 Abs1 Z6;Rechtssatz
Steuerberatungskosten sind, soweit sie im Zusammenhang mit betrieblich bedingten Abgaben bzw Aufzeichnungsführung stehen, sind dem betrieblichen Bereich als Betriebsausgaben zuzurechnen und können nicht als Sonderausgaben nach § 18 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 abgezogen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998150094.X01Im RIS seit
18.02.2003