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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Rechtssatz
Mit dem Vorbringen, der Beschwerdeführer sei im Recht auf "richtige und gleichmäßige Erfassung nach den Abgabenvorschriften" verletzt, ist der Beschwerdepunkt im Sinn des § 28 Abs. 1 Z 4 VwGG nicht bestimmt bezeichnet (Hinweis B 18. Februar 1999, 98/15/0194). Zum Beschwerdepunkt kann nur ein aus der Norm ableitbares, subjektives Recht des Beschwerdeführers erhoben werden (Hinweis E 13. November 1992, 91/17/0047).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002150150.X02Im RIS seit
24.03.2003