RS Vwgh 2002/10/24 2002/15/0150

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Veröffentlicht am 24.10.2002
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Mit dem Vorbringen, der Beschwerdeführer sei im Recht auf "richtige und gleichmäßige Erfassung nach den Abgabenvorschriften" verletzt, ist der Beschwerdepunkt im Sinn des § 28 Abs. 1 Z 4 VwGG nicht bestimmt bezeichnet (Hinweis B 18. Februar 1999, 98/15/0194). Zum Beschwerdepunkt kann nur ein aus der Norm ableitbares, subjektives Recht des Beschwerdeführers erhoben werden (Hinweis E 13. November 1992, 91/17/0047).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002150150.X02

Im RIS seit

24.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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