RS Vwgh 2002/10/24 2000/15/0141

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Veröffentlicht am 24.10.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §229;
BAO §238 Abs1;

Rechtssatz

Eine Rechtswidrigkeit von Rückstandsausweisen liegt dann vor, wenn in diesen die Vollstreckbarkeit nicht (mehr) vollstreckbarer Abgabenschulden bestätigt wird. Rechtswidrig sind etwa Rückstandsausweise, mit welchen die Vollstreckbarkeit von Abgabenschuldigkeiten bestätigt wird, welche bereits getilgt sind bzw. hinsichtlich derer das Recht zur Einhebung bzw. zwangsweisen Einbringung (Vollstreckbarkeit) nach § 238 Abs 1 BAO bereits verjährt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000150141.X02

Im RIS seit

18.02.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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