RS Vwgh 2002/10/24 99/15/0147

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Veröffentlicht am 24.10.2002
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/14/0105 E 30. Juli 2002 RS 2(hier ohne Klammerausdruck am Schluss)

Stammrechtssatz

Der Besteuerung ist nicht ein fiktiver, sondern der tatsächlich verwirklichte Sachverhalt zu Grunde zu legen (Hinweis E 19.10.1999, 94/14/0048). (Hier: Die Annahme einer laufenden Gehaltszahlung stellt einen fiktiven Sachverhalt dar.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999150147.X04

Im RIS seit

18.02.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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