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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/14/0105 E 30. Juli 2002 RS 2(hier ohne Klammerausdruck am Schluss)Stammrechtssatz
Der Besteuerung ist nicht ein fiktiver, sondern der tatsächlich verwirklichte Sachverhalt zu Grunde zu legen (Hinweis E 19.10.1999, 94/14/0048). (Hier: Die Annahme einer laufenden Gehaltszahlung stellt einen fiktiven Sachverhalt dar.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999150147.X04Im RIS seit
18.02.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013