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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;Rechtssatz
Private Vermögensanlage wird nicht anzunehmen sein, wenn die ausschließlich als Unterkunft auf betrieblich veranlassten Reisen und als Büro verwendete eigene Wohnung auf längere Sicht geringere Aufwendungen verursacht als eine Fremdunterkunft (Hotel), die eigene Wohnung also Betriebsausgaben erspart.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999150147.X02Im RIS seit
18.02.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013