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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Angesichts der von der Rechtsprechung als ausschlaggebend gesehenen Merkmale, vor allem, dass den Geschäftsführer unter Bedachtnahme auf die Einnahmen- bzw Ausgabenschwankungen kein ins Gewicht fallendes Unternehmerwagnis trifft, kommt es nicht darauf an, ob dessen Entlohnung angemessen gewesen ist, und braucht nicht geprüft werden, ob ein an der Gesellschaft nicht beteiligter Geschäftsführer (Fremdgeschäftsführer) bei Geschäftsführervergütungen dieser Höhe gewonnen werden könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002150160.X01Im RIS seit
18.02.2003