Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §49 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 99/15/0173 E 24. Oktober 2002Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/17/0364 E 18. Oktober 1999 RS 1Stammrechtssatz
Für die Beurteilung der Frage, ob im gegen eine Strafverfügung gerichteten Einspruch ausdrücklich nur das Ausmaß der verhängten Strafe oder die Entscheidung über die Kosten angefochten wird, kommt es auf den Inhalt dieses Einspruches in seiner Gesamtheit an. Maßgebend ist, ob bei objektiver Betrachtungsweise davon ausgegangen werden kann, dass der Beschuldigte auch den Schuldspruch bekämpft hat (Hinweis E 22.4.1999, 99/07/0010).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999150172.X02Im RIS seit
18.02.2003