RS Vwgh 2002/10/24 98/15/0145

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Veröffentlicht am 24.10.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §18 Abs1 Z6;
EStG 1988 §4 Abs4;

Rechtssatz

Die Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten sind, soweit sie für Arbeiten im Zusammenhang mit der Erstellung und dem Abschluss der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der Abfassung der Einkommensteuererklärung eines selbständig Erwerbstätigen bezahlt wurden, keine abzugsfähigen Betriebsausgaben (Hinweis E 17. März 1971, 2114/70; E 29. November 1972, 1337/72).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998150145.X02

Im RIS seit

18.02.2003

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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