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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs1;Rechtssatz
Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb zu dienen bestimmt sind und ihm tatsächlich dienen, somit betrieblich verwendet werden. Dabei sind die Zweckbestimmung des Wirtschaftsgutes, die Beschaffenheit des Betriebes und des Berufszweiges des Abgabepflichtigen, aber auch die Verkehrsauffassung, nicht aber subjektive Momente, maßgebend (Hinweis Hofstätter/Reichel, III A, Tz. 12 zu § 4 Abs. 1 EStG 1988).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998150083.X01Im RIS seit
18.02.2003