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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §138 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/18/0016 E 20. Februar 2001 RS 3 (Hier mit dem Zusatz, dass ein für die Beurteilung des Vorliegens/Nichtvorliegens einer Scheinehe bedeutsamer Umstand nicht die (eheliche) Geburt eines Kindes, sondern allenfalls dessen Zeugung durch den Fremden wäre.)Stammrechtssatz
Eine Vermutung, dass der Ehemann der Mutter mit dieser ein Familienleben im Sinn von Art 8 MRK geführt hat, enthält § 138 Abs 1 ABGB nicht. Für die Verwirklichung des Tatbestandes des § 36 Abs 2 Z 9 FrG 1997 ist daher eine erfolgreiche Bestreitung der Ehelichkeit der Kinder, die nach der Vermutung des § 138 Abs 1 ABGB aus der Ehe stammen - Gleiches gilt in Bezug auf die Nichtigerklärung der Ehe -, nicht erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002180145.X01Im RIS seit
20.01.2003