RS Vwgh 2002/11/4 2000/10/0064

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.11.2002
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;

Rechtssatz

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Begründungspflicht mit Hinweisen auf die Begründung eines "Vorbescheides" entsprochen werden (vgl zB die bei Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze I, 2. Aufl, § 60 AVG, E 53, 55, referierte hg Rechtsprechung). Doch Hinweise auf in den Akten erliegende und in "Vorbescheiden" wiedergegebene Sachverständigengutachten können eigenständige Sachverhaltsfeststellungen schon deshalb nicht ersetzen, weil damit lediglich Befund und Gutachten der Sachverständigen (mittelbar) zum Inhalt der Begründung des angefochtenen Bescheides werden können. Eine Begründung, die sich in der bloßen Wiedergabe von Sachverständigengutachten erschöpft, ist aber nicht als ausreichend anzusehen (vgl Walter/Thienel, aaO, E 34).

Schlagworte

Verweisung auf die Entscheidungsgründe der ersten Instanz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000100064.X02

Im RIS seit

05.02.2003

Zuletzt aktualisiert am

06.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten