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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Begründungspflicht mit Hinweisen auf die Begründung eines "Vorbescheides" entsprochen werden (vgl zB die bei Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze I, 2. Aufl, § 60 AVG, E 53, 55, referierte hg Rechtsprechung). Doch Hinweise auf in den Akten erliegende und in "Vorbescheiden" wiedergegebene Sachverständigengutachten können eigenständige Sachverhaltsfeststellungen schon deshalb nicht ersetzen, weil damit lediglich Befund und Gutachten der Sachverständigen (mittelbar) zum Inhalt der Begründung des angefochtenen Bescheides werden können. Eine Begründung, die sich in der bloßen Wiedergabe von Sachverständigengutachten erschöpft, ist aber nicht als ausreichend anzusehen (vgl Walter/Thienel, aaO, E 34).
Schlagworte
Verweisung auf die Entscheidungsgründe der ersten InstanzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000100064.X02Im RIS seit
05.02.2003Zuletzt aktualisiert am
06.04.2011