RS Vwgh 2002/11/4 2001/10/0150

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Veröffentlicht am 04.11.2002
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Index

DE-22 Zivilprozess Deutschland

Norm

ZPO-D §328 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Mangels eines objektiven Maßstabes für die "Nachteiligkeit" des Urteiles im Sinn des § 328 Abs 1 Z 3 dZPO kann diese nur an Hand jenes Prozessstandpunktes beurteilt werden, den die unterlegene Partei im betreffenden Scheidungsverfahren eingenommen hatte. Auf Erklärungen außerhalb dieses Verfahrens oder den von der betreffenden Partei in anderen Verfahren vertretenen Standpunkt kommt es nicht an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001100150.X06

Im RIS seit

18.02.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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