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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §17;Rechtssatz
Dem Recht, dass eine Rodungsbewilligung nicht gesetzwidrig erteilt werde, ist auch das Recht zuzuordnen, dass nur im unbedingt notwendigen Ausmaß gerodet werde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000100157.X01Im RIS seit
05.02.2003