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DE-22 Zivilprozess DeutschlandNorm
EheGDV 04te §24 Abs1;Rechtssatz
§ 24 Abs 1 der 4. DVEheG wurde nicht (auch nicht teilweise) gemäß § 51 IPRG aufgehoben; das IPRG enthält auch keine Regelung, von der gesagt werden könnte, sie hätte dem § 24 Abs 1 der 4. DVEheG bzw dem Inhalt der danach sinngemäß anzuwendenden Regelung des § 328 dZPO (insbesondere dessen Abs 1 Z 3) ganz oder teilweise materiell derogiert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001100150.X02Im RIS seit
18.02.2003