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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
MEG 1950 §39 Abs2 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/02/0092 E 28. Mai 1993 RS 1Stammrechtssatz
Die Vornahme eines Abzuges vom festgestellten Atemalkoholgehalt im Ausmaß von Fehlergrenzen (§ 39 Abs 2 Z 2 und 3 Maß- und Eichgesetz) ist im Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr kommt es auf die vom Gerät gemessenen und angezeigten Werte an.
Schlagworte
Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Gutachten Polizeiarzt AmtsarztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002020125.X02Im RIS seit
17.03.2003Zuletzt aktualisiert am
23.04.2015