RS Vfgh 2004/10/16 B1215/04

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Veröffentlicht am 16.10.2004
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §33
ZPO §146 Abs1

Leitsatz

Stattgabe eines Wiedereinsetzungsantrags; minderer Grad des Versehens

Rechtssatz

Der glaubwürdige Umstand, dass die bis dato verlässlich arbeitende Kanzleikraft die Postmappe, die die Ausfertigung der Bescheidbeschwerde enthielt, versehentlich als bereits bearbeitet abgelegt habe, stellt im vorliegenden Fall ein unvorhergesehenes Ereignis eines minderen Versehensgrades iSd §146 Abs1 ZPO dar, weshalb dem Wiedereinsetzungsantrag Folge zu geben war.

Entscheidungstexte

  • B 1215/04
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 16.10.2004 B 1215/04

Schlagworte

VfGH / Wiedereinsetzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2004:B1215.2004

Dokumentnummer

JFR_09958984_04B01215_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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