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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33Leitsatz
Stattgabe eines Wiedereinsetzungsantrags; minderer Grad des VersehensRechtssatz
Der glaubwürdige Umstand, dass die bis dato verlässlich arbeitende Kanzleikraft die Postmappe, die die Ausfertigung der Bescheidbeschwerde enthielt, versehentlich als bereits bearbeitet abgelegt habe, stellt im vorliegenden Fall ein unvorhergesehenes Ereignis eines minderen Versehensgrades iSd §146 Abs1 ZPO dar, weshalb dem Wiedereinsetzungsantrag Folge zu geben war.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / WiedereinsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2004:B1215.2004Dokumentnummer
JFR_09958984_04B01215_01