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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1324;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/16/0198Rechtssatz
Im konkreten Fall ging es um die Markteinführung eines in anderen Ländern schon verbreiteten Produktes in Österreich, sodass ein etabliertes Vertriebssystem noch nicht vorhanden war. Unter diesem Aspekt musste auch bei der Übergabe von Kofferraum zu Kofferraum nicht zwingend auf eine zollunredliche Einfuhr geschlossen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999160197.X02Im RIS seit
27.03.2003