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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO OÖ 1994 §1 Abs3 Z6;Rechtssatz
Die aus einer Antennenkonstruktion mit den entsprechenden Verspannungen und einem rund 14,4 Quadratmeter großen Container bestehende Anlage unterliegt in Ansehung der Bestimmungen des § 1, § 2, § 3 Z. 3 sowie § 67 TKG 1997 den Vorschriften jenes Gesetzes. Der Gerätecontainer ist laut Plan begehbar und damit ein Gebäude. Der Antennenmast ist höher als 10 m, sodass nach § 1 Abs. 3 Z. 6 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Z. 7 OÖ BauO 1994 auf beide bauliche Anlagen die Bestimmungen der OÖ BauO 1994 anzuwenden sind.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002050740.X01Im RIS seit
23.12.2002Zuletzt aktualisiert am
04.08.2009