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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Der Asylwerber, ein moslemischer Staatsangehöriger der Bundesrepublik Jugoslawien aus dem Sandzak, hat gemäß seinem Vorbringen und den diesem Vorbringen folgenden behördlichen Feststellungen unerlaubt seine militärische Einheit - vor deren Verlegung in den Kosovo - verlassen. Der vom unabhängigen Bundesasylsenat wörtlich wiedergegebene Art. 214 des Jugoslawischen Strafgesetzbuches erfasst diese Vorgangsweise, die herkömmlich als Desertion verstanden wird, offensichtlich nicht; diese Bestimmung ist daher im vorliegenden Fall nicht einschlägig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001010019.X01Im RIS seit
23.01.2003