RS Vwgh 2002/11/13 99/03/0368

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Veröffentlicht am 13.11.2002
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §15 Abs1;
AlVG 1977 §15 Abs2;

Rechtssatz

Für die Interpretation, dass auch (allgemein) ein Auslandsaufenthalt zu einer Rahmenfristerstreckung zu führen hat, ist kein Raum, da im Falle eines Auslandsaufenthaltes der Arbeitslose weder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht noch seine Tätigkeit festgestellt werden kann und die gegebenen Fälle der Rahmenfristerstreckung (hier: i. S. des § 15 Abs. 2 AlVG 1977) damit nicht vergleichbar sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999030368.X02

Im RIS seit

18.02.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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