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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §15 Abs1;Rechtssatz
Für die Interpretation, dass auch (allgemein) ein Auslandsaufenthalt zu einer Rahmenfristerstreckung zu führen hat, ist kein Raum, da im Falle eines Auslandsaufenthaltes der Arbeitslose weder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht noch seine Tätigkeit festgestellt werden kann und die gegebenen Fälle der Rahmenfristerstreckung (hier: i. S. des § 15 Abs. 2 AlVG 1977) damit nicht vergleichbar sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999030368.X02Im RIS seit
18.02.2003