RS Vwgh 2002/11/13 99/03/0458

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Veröffentlicht am 13.11.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §5 Abs5 Z2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1998/I/092;
VStG §6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/11/0069 E 22. April 1997 RS 1 (hier: Lungenbeschwerden)

Stammrechtssatz

Hätte der Bf (zur Vermeidung der Gefahr und damit eines Notstandes) anläßlich der Aufforderung zum Alkotest darauf hingewiesen, aus medizinischen Gründen (hier: Staroperation) zur Durchführung des Alkomattestes nicht in der Lage zu sein, hätte die dem Bf bei Durchführung der Atemluftuntersuchung allenfalls drohende Gesundheitsgefährdung zumutbarerweise abgewendet werden können (Hinweis E 16.4.1997, 96/03/0334, 97/03/0049). Die Organe der Straßenaufsicht wären nämlich in die Lage versetzt worden, iSd § 5 Abs 5 Z 2 StVO vorzugehen.

Schlagworte

Alkotest Verweigerung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999030458.X02

Im RIS seit

17.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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