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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §15 Abs2;Rechtssatz
Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (in der hier anzuwendenden Fassung des Strukturanpassungsgesetzes 1996) sieht für den Fall eines Auslandsaufenthaltes eine Verlängerung der Fortbezugsfrist nach § 19 Abs. 1 AlVG nicht (allgemein) vor, sondern nur unter den im § 15 Abs. 2 AlVG genannten Voraussetzungen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999030368.X01Im RIS seit
18.02.2003