RS Vfgh 2004/11/29 B1455/03

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Veröffentlicht am 29.11.2004
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Index

L6 Land- und Forstwirtschaft
L6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr

Norm

ABGB §879
Tir GVG 1996 §5 Abs1 litc

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Rechtsgeschäftes aufgrund der vertretbaren Annahme des Vorliegens eines als nichtiges Umgehungsgeschäft zu wertenden Schenkungsvertrages

Rechtssatz

Der belangten Behörde ist bei ihrer Vorfragenbeurteilung jedenfalls kein in die Verfassungssphäre reichender Fehler unterlaufen. Sie hat aufgrund eines ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahrens und des auf dessen Grundlage ermittelten - für sich unbestritten gebliebenen - Sachverhaltes den aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstandenden Schluss gezogen, der Schenkungsvertrag sei iSd §879 ABGB als nichtiges Rechtsgeschäft zu werten. Diese Vorfragenbeurteilung ist im Einzelnen - insbesondere auch unter Stützung auf die höchstgerichtliche Rechtsprechung - begründet.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Grundverkehr, Rechtsgeschäft nichtiges

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2004:B1455.2003

Dokumentnummer

JFR_09958871_03B01455_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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