Index
L22004 Landesbedienstete OberösterreichNorm
GehG 1956 §121 Abs1 Z1 idF 1994/550 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/12/0102 E 18. Februar 1994 RS 3 (hier ohne Klammerausdruck)Stammrechtssatz
Die Frage der Höherwertigkeit einer Tätigkeit (A-Wertigkeit) kann nicht anhand von Vergleichsüberlegungen gelöst werden, die sich auf Mitarbeiter mit einer völlig unterschiedlichen Vorbildung bezieht (hier: als "A" eingestufte technisch ausgebildete Mitarbeiter).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000120219.X07Im RIS seit
05.03.2003