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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56;Rechtssatz
Das Recht des Beamten auf Überprüfung der Gesetzmäßigkeit seiner Einstufung steht nicht nur einem Beamten zu, dessen Überleitung in das "Funktionszulagenschema" durch eine Optionserklärung bewirkt wurde, sondern auch einem solchen, dessen Eintritt in dieses System auf einem nach Inkrafttreten des Besoldungsreform-Gesetzes 1994 erfolgten Ernennungsakt (des Bundespräsidenten) beruhte. Dem Spruch eines solchen Ernennungsbescheides kommt keine Bindungswirkung in der Frage der Einstufung eines konkreten Arbeitsplatzes zu. (Hinweis Erkenntnis vom 26. Mai 1999, Zl. 97/12/0157)
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001120113.X01Im RIS seit
18.02.2003Zuletzt aktualisiert am
06.08.2008