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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2004/21/0002 E 19. Oktober 2004Rechtssatz
Da die Frage der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltsverbotes im Rahmen von Strafverfahren gegen den Fremden als Vorfrage von den zuständigen Behörden zu klären war, kann den Wissensäußerungen dieser Behörden über die befristete Gültigkeitsdauer des Aufenthaltsverbotes, auch wenn diesen Feststellungen kein normativer Gehalt zukommt, nicht jegliche Wirkung abgesprochen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002210096.X01Im RIS seit
30.01.2003