RS Vwgh 2002/11/19 2002/21/0096

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Veröffentlicht am 19.11.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §38;
FrG 1997 §107 Abs1 Z2;
FrG 1997 §36;
FrG 1997 §41 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2004/21/0002 E 19. Oktober 2004

Rechtssatz

Da die Frage der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltsverbotes im Rahmen von Strafverfahren gegen den Fremden als Vorfrage von den zuständigen Behörden zu klären war, kann den Wissensäußerungen dieser Behörden über die befristete Gültigkeitsdauer des Aufenthaltsverbotes, auch wenn diesen Feststellungen kein normativer Gehalt zukommt, nicht jegliche Wirkung abgesprochen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002210096.X01

Im RIS seit

30.01.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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