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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §3 Abs1;Rechtssatz
Die für die Ernennung von Universitätsprofessoren an der Universität für angewandte Kunst Wien geltenden Bestimmungen des Kunsthochschul-Organisationsgesetzes räumen den Bewerbern um den Dienstposten eines Universitätsprofessors weder einen Anspruch auf Ernennung auf einen solchen Dienstposten noch ausdrücklich Parteistellung im Verfahren ein. Auch das BDG 1979 begründet keinen subjektiv öffentlich-rechtlichen Anspruch der Bewerber auf die Verleihung einer Planstelle (Hinweis E 20.5.1992, 91/12/0168, E 17.9.1997, 96/12/0190, und E 20.2.2002, 2001/12/0231).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002120290.X01Im RIS seit
05.03.2003Zuletzt aktualisiert am
11.02.2011