RS Vwgh 2002/11/20 99/17/0454

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Veröffentlicht am 20.11.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §281;

Rechtssatz

Einer eine Berufung erhebenden Partei ist auf das Unterbleiben einer Entscheidung über ihre Berufung kein subjektiv-öffentliches Recht eingeräumt (Hinweis E 11. Dezember 1996, 95/13/0240, zu § 281 BAO).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999170454.X02

Im RIS seit

03.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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