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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Die Mangelhaftigkeit des Verfahrens und der Bescheidbegründung ist relevant, weil durch exilpolitische Tätigkeit ein Nachfluchtgrund vorliegen kann. Gegebenenfalls wären hinsichtlich des Umganges der türkischen Behörden mit derartiger exilpolitischer Tätigkeit Auseinandersetzungen seitens des unabhängigen Bundesasylsenates notwendig (vgl. die E 9.10.1997, Zl. 95/20/0418, und 22.5.2001, Zl. 2000/01/0076).
Schlagworte
"zu einem anderen Bescheid" Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002200242.X04Im RIS seit
05.03.2003