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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Angesichts der vom Sachverständigen dargestellten bisherigen "schweren Verfolgungen" der Schiiten durch die Taliban und der bekannt harten Vorgangsweise des Taliban-Regimes gegen dessen politische oder religiöse Gegner während der im Entscheidungszeitpunkt (hier: 22. Jänner 1999) bereits seit Jahren andauernden Herrschaft der Taliban kann eine Änderung der Verhältnisse, welche die Annahme begründen könnte, eine bisher hinreichend wahrscheinliche Verfolgung sei nicht mehr länger gegeben (Art. 1 Abschnitt C Z. 5 FlKonv), allein aus dem Umstand, dass weitere Landesteile Afghanistans auf Grund der Einnahme bestimmter Gebiete von den Taliban kontrolliert wurden, noch nicht schlüssig abgeleitet werden. (Der vorliegende Fall betrifft einen Staatsangehörigen von Afghanistan, der zur Volksgruppe der schiitischen Qizilbasch gehört.)
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999200171.X01Im RIS seit
25.03.2003