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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
AWG 1990 §2 Abs2 Z3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2002/07/0146Rechtssatz
Die Lagerung von mehrfach durchgerosteten Fahrzeugen mit Betriebsmitteln auf dem Betriebsgelände des Bf - und zwar auf unbefestigtem Boden -, wodurch die Gefahr einer Verunreinigung der Umwelt über das unvermeidliche Ausmaß hinaus herbeigeführt wird, stellt keine zulässige Verwendung oder Verwertung iSd § 2 Abs. 2 Z. 3 AWG 1990 dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002070046.X03Im RIS seit
05.03.2003