RS Vwgh 2002/11/21 2002/07/0046

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.2002
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §2 Abs2 Z3;
WRG 1959 §32 Abs1 idF 1998/I/151;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2002/07/0146

Rechtssatz

Die Lagerung von mehrfach durchgerosteten Fahrzeugen mit Betriebsmitteln auf dem Betriebsgelände des Bf - und zwar auf unbefestigtem Boden -, wodurch die Gefahr einer Verunreinigung der Umwelt über das unvermeidliche Ausmaß hinaus herbeigeführt wird, stellt keine zulässige Verwendung oder Verwertung iSd § 2 Abs. 2 Z. 3 AWG 1990 dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002070046.X03

Im RIS seit

05.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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