RS Vwgh 2002/11/21 AW 2002/04/0045

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Veröffentlicht am 21.11.2002
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Index

L72004 Beschaffung Vergabe Oberösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

LVergG OÖ 1994 §58;
LVergG OÖ 1994 §60;
LVergG OÖ 1994 §61;
VwGG §30 Abs2;
VwGG §42 Abs3;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Nachprüfungsverfahren nach dem OÖ LVergG 1994 - Insoweit die Beschwerdeführerin auf eine drohende Vergabeentscheidung bzw. Zuschlagserteilung verweist, ist zu erwidern, dass diese dadurch, dass ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuerkannt wird, nicht aufgeschoben werden könnte. Durch den Erfolg ihrer erhobenen Beschwerde kann die Beschwerdeführerin die Aufhebung des angefochtenen Bescheides mit der in § 42 Abs. 3 VwGG normierten Wirkung erreichen, nicht aber eine positive, ihrem Antrag (Nachprüfungsantrag bzw. Antrag auf Nichtigerklärung von Entscheidungen der Auftraggeberin in einem Nachprüfungsverfahren vor Zuschlagsentscheidung) stattgebende Entscheidung, mit der allenfalls eine Änderung ihrer Rechtsstellung verbunden sein könnte.

Schlagworte

Begriff der aufschiebenden Wirkung Besondere Rechtsgebiete Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:AW2002040045.A03

Im RIS seit

18.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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