RS Vfgh 2004/11/30 B1499/02 ua

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Veröffentlicht am 30.11.2004
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Index

97 Vergabewesen
97/01 Vergabewesen

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
BundesvergabeG 1997

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Abweisung von Anträgen auf Nichtigerklärung von Auftraggeberentscheidungen in Zusammenhang mit der Sanierung der "Fischer-Deponie"

Rechtssatz

Das Bundesvergabeamt - BVA ist im vorliegenden Fall zum Ergebnis gelangt, dass die von den Bestbietern nachgewiesenen Ausbildungswege des Projektleiters bzw. seines Stellvertreters ausschreibungskonform gelegt sind. Dieses Ergebnis erscheint dem Verfassungsgerichtshof - wie auch die Verwaltungsakten erweisen - plausibel und in Willkür vermeidender Weise begründet, weshalb es aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden ist.

Entscheidungstexte

  • B 1499/02 ua
    Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 30.11.2004 B 1499/02 ua

Schlagworte

Vergabewesen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2004:B1499.2002

Dokumentnummer

JFR_09958870_02B01499_2_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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