RS Vwgh 2002/11/21 99/20/0407

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.2002
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §4;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass aus den im E vom 24. Februar 2000, Zl. 99/20/0246, angestellten Erwägungen der unabhängige Bundesasylsenat auch im gegenständlichen Fall den erstinstanzlichen Zurückweisungsbescheid im Ergebnis zu Recht aufgehoben hat, zumal es schon im Hinblick auf das Vorbringen des Asylwerbers, er werde in Bangladesh nicht politisch verfolgt, auf Basis der festgestellten Verfahrensrechtslage jedenfalls nicht ausgeschlossen gewesen wäre, dass sein Asylantrag in der Tschechischen Republik in einem "Schnellverfahren" mit nur dreitägiger Berufungsfrist beurteilt worden wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999200407.X01

Im RIS seit

27.02.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten