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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §4;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass aus den im E vom 24. Februar 2000, Zl. 99/20/0246, angestellten Erwägungen der unabhängige Bundesasylsenat auch im gegenständlichen Fall den erstinstanzlichen Zurückweisungsbescheid im Ergebnis zu Recht aufgehoben hat, zumal es schon im Hinblick auf das Vorbringen des Asylwerbers, er werde in Bangladesh nicht politisch verfolgt, auf Basis der festgestellten Verfahrensrechtslage jedenfalls nicht ausgeschlossen gewesen wäre, dass sein Asylantrag in der Tschechischen Republik in einem "Schnellverfahren" mit nur dreitägiger Berufungsfrist beurteilt worden wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999200407.X01Im RIS seit
27.02.2003