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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauG Vlbg 1972 §31 idF 1997/072;Rechtssatz
Da nach dem Vlbg BauG, also jedenfalls nach einer "rein baurechtlichen" Vorschrift, die Überschreitung der verordneten höchstzulässigen Baunutzungszahl die Unzulässigkeit eines Bauvorhabens zur Folge hat, ergibt sich daraus ein Teilungshindernis schon im Sinne des § 34 Abs. 2 lit. d Vlbg RPG vor der Novelle LGBl. Nr. 34/1996. Die RPG-Novelle LGBl. Nr. 34/1996 hat dies nur unmissverständlich klargestellt (ausführliche Begründung im Erkenntnis).
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000060201.X01Im RIS seit
18.02.2003Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009