RS Vwgh 2002/11/21 99/20/0160

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.2002
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Der erforderliche Zusammenhang zu einem Konventionsgrund kann auch dann gegeben sein, wenn der (für die unerlaubte Ausreise aus dem Irak) drohenden Sanktion jede Verhältnismäßigkeit fehlt, weil dies dann zumindest auch auf der - generellen - Unterstellung einer oppositionellen Gesinnung beruhen kann (vgl. die E vom 21. März 2002, Zl. 99/20/0401, vom 25. März 1999, Zl. 98/20/0431, und vom 27. September 2001, Zl. 99/20/0409, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999200160.X02

Im RIS seit

27.02.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten