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L82000 BauordnungNorm
BauPolG Slbg 1997 §12 Abs1;Rechtssatz
Gem. § 12 Abs. 1 Slbg BauPolG 1997 ist für die Rechtmäßigkeit der Errichtung einer bewilligungspflichtigen baulichen Anlage wie auch der Errichtung einer nicht bloß geringfügig von einer erteilten Baubewilligung abweichenden baulichen Anlage das Vorliegen einer entsprechenden rechtskräftigen Baubewilligung maßgeblich. Ein handelsrechtlicher Geschäftsführer einer GmbH, in deren Tätigkeitsbereich die Errichtung eines Einkaufszentrums fällt, ist verpflichtet, sich über die einschlägigen baurechtlichen Vorschriften zu informieren.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002060146.X02Im RIS seit
18.02.2003