RS Vwgh 2002/11/21 2000/06/0202

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Veröffentlicht am 21.11.2002
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82000 Bauordnung
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauG Stmk 1995 §40;
BauRallg;

Rechtssatz

Aus dem Umstand, dass § 40 Stmk BauG 1995 die Parteistellung des Nachbarn nicht ausdrücklich regelt, kann nicht geschlossen werden, dass den Nachbarn in einem solchen Verfahren keine Parteistellung zukommt.

Schlagworte

Baurecht Nachbar Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000060202.X01

Im RIS seit

18.02.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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