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L82000 BauordnungNorm
BauPolG Slbg 1997 §16 Abs4;Rechtssatz
Der handelsrechtliche Geschäftsführer einer GmbH wird durch die Eröffnung des Ausgleichs der Verantwortlichkeit nach § 9 VStG nicht enthoben (vgl. das Erkenntnis vom 18. April 1988, Zl. 87/04/0270).
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002060146.X01Im RIS seit
18.02.2003