RS Vwgh 2002/11/21 2000/20/0273

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.2002
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die Asylwerberin, eine Staatsangehörige von Afghanistan, hat in ihrer Berufung unter anderem vorgebracht, dass sie als - im Fall ihrer Abschiebung: alleinstehende - Frau, im Besonderen aber als Ehefrau eines Rechtsbrechers und als Mutter eines Kleinkindes besonders gefährdet sei. Der Verwaltungsgerichtshof hat in diesem Zusammenhang in seinem E vom 16. April 2002, Zl. 99/20/0483, ausgesprochen, dass die seitens der Taliban gegen die Frauen insgesamt oder gegen bestimmte Gruppen der weiblichen Bevölkerung gerichteten Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt der drohenden Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe zu würdigen sind (vgl. auch das E vom 20. Juni 2002, Zl. 99/20/0172). Die Behandlung des Berufungsvorbringens der Asylwerberin hätte daher eine Bedachtnahme auf die Gesamtheit der Maßnahmen der Taliban gegen Frauen erfordert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000200273.X01

Im RIS seit

18.02.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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