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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §64 Abs1 Z1 litfLeitsatz
Abweisung der Anträge des Vertreters zur Verfahrenshilfe auf Ersatz von BarauslagenRechtssatz
Mit E v 03.03.04 wurde dem Antrag des Beschwerdeführers auf Aufhebung des angefochtenen Bescheides stattgegeben und die belangte Behörde zum Ersatz der Kosten iHv € 1.962,-- zu Handen des Rechtsvertreters verpflichtet.
Da Barauslagen bereits mit den zuerkannten Pauschalkosten abgegolten sind, waren die Anträge gemäß §88 VfGG abzuweisen.
Siehe auch B2351/00, B v 28.02.05.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Kosten, VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2004:B1002.2001Dokumentnummer
JFR_09958870_01B01002_01