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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20;Rechtssatz
Bei einem Fernsehgerät, einer SAT-Anlage mit Receiver sowie einem Verstärker (auch ohne Lautsprecher) handelt es sich um Geräte, welche grundsätzlich dem privaten Lebensbereich zuzurechnen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998140129.X02Im RIS seit
18.03.2003