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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1267;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/14/0095Rechtssatz
Mit dem Erwerb eines vom European Kings Club begebenen Letters ist weder die Teilnahme an einem Glücks- noch an einem Pyramidenspiel verbunden. Die dem Anleger über das zurückgezahlte Kapital iSd § 19 Abs 1 EStG 1988 ausbezahlten Beträge (in der Regel ab der achten Ratenzahlung) stellen Einkünfte gemäß § 27 Abs 1 Z 4 legcit dar. Der Verlust des eingesetzten Kapitals (Kaufpreis des Letters) ist steuerlich unbeachtlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997140094.X04Im RIS seit
18.03.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013