RS Vwgh 2002/11/25 97/14/0094

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Veröffentlicht am 25.11.2002
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1267;
EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §19 Abs1;
EStG 1988 §27 Abs1 Z4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/14/0095

Rechtssatz

Mit dem Erwerb eines vom European Kings Club begebenen Letters ist weder die Teilnahme an einem Glücks- noch an einem Pyramidenspiel verbunden. Die dem Anleger über das zurückgezahlte Kapital iSd § 19 Abs 1 EStG 1988 ausbezahlten Beträge (in der Regel ab der achten Ratenzahlung) stellen Einkünfte gemäß § 27 Abs 1 Z 4 legcit dar. Der Verlust des eingesetzten Kapitals (Kaufpreis des Letters) ist steuerlich unbeachtlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997140094.X04

Im RIS seit

18.03.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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