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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KommStG 1993 §11 Abs2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 99/14/0265 E 27. Mai 2003Rechtssatz
Aus dem zur Beweiswürdigung abgegebenen Hinweis darauf, dass der Beschuldigte (der handelsrechtliche Geschäftsführer der abgabepflichtigen GmbH) kein Ersuchen um Zahlungsaufschub oder Zahlungserleichterung gestellt hat, kann noch keine Feststellung über die Zahlungsmöglichkeit aus Gesellschaftsmitteln abgeleitet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999140273.X05Im RIS seit
18.03.2003