RS Vwgh 2002/11/25 98/14/0129

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Veröffentlicht am 25.11.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/13/0205 E 15. Juli 1998 RS 2

Stammrechtssatz

Nach stRsp des VwGH sind unter dem Begriff "Repräsentationsaufwendungen" im Zusammenhalt mit der eigenen Bedeutung dieses Wortes alle Aufwendungen zu verstehen, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt sind, aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern, es ihm also ermöglichen, zu "repräsentieren" (Hinweis E 22.1.1985, 84/14/0035).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998140129.X04

Im RIS seit

18.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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