Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Es ist Sache eines Nachsichtswerbers, einwandfrei und unter Ausschluss jeglicher Zweifel das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die eine Nachsicht gestützt werden kann (Hinweis E 17. Jänner 2001, 98/13/0073), weswegen die Abgabenbehörde im Rahmen ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht nur die vom Nachsichtswerber geltend gemachten Gründe zu prüfen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997140013.X05Im RIS seit
18.03.2003Zuletzt aktualisiert am
11.07.2008